Allgemeine Geschäftsbedingungen
reset0511, Inhaber Oskar Baker, Silberstr. 42, 30655 Hannover · Stand: Juli 2026
Übersicht
- Geltungsbereich
- Vertragsschluss
- Leistungsumfang
- Festpreis und Mehrkosten
- Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Eigentum und Verwertung
- Termine
- Preise und Zahlung
- Abnahme
- Mängel
- Haftung
- Datenschutz
- Widerrufsrecht
- Schlussbestimmungen
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Entrümpelungs-, Räumungs-, Haushaltsauflösungs- und Reinigungsleistungen zwischen reset0511, Inhaber Oskar Baker (nachfolgend „Auftragnehmer“), und dem Auftraggeber.
- Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
- Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
§ 2 Vertragsschluss
- Angaben auf dieser Website, in Anzeigen und in Preisübersichten sind unverbindliche Orientierungswerte und stellen kein bindendes Angebot dar.
- Ein verbindliches Angebot gibt der Auftragnehmer nach einer Besichtigung des Objekts ab – vor Ort oder auf Grundlage vom Auftraggeber übermittelter Fotos und Angaben. Das Angebot ist, sofern nicht anders angegeben, sieben Kalendertage gültig.
- Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots zustande. Die Annahme kann schriftlich, per E-Mail, per Textnachricht oder mündlich erfolgen.
- Beruht das Angebot auf Fotos und Angaben des Auftraggebers, steht es unter dem Vorbehalt, dass die tatsächlichen Verhältnisse vor Ort diesen Angaben entsprechen.
§ 3 Leistungsumfang
- Der Umfang der Leistung ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
- Soweit nicht abweichend vereinbart, umfasst eine Entrümpelung das Ausräumen der vereinbarten Räume, den Abtransport sowie die fachgerechte Entsorgung einschließlich der anfallenden Entsorgungs- und Deponiegebühren und die besenreine Übergabe.
- Nicht enthalten sind, sofern nicht ausdrücklich vereinbart: Endreinigung, Demontage fest verbauter Einbauten, Renovierungs- und Malerarbeiten, die Entsorgung von Gefahrstoffen in größeren Mengen, die Kosten einer behördlich erforderlichen Halteverbotszone sowie Leistungen, die eine besondere behördliche Erlaubnis erfordern.
- Der Auftragnehmer erbringt die Leistung grundsätzlich mit eigenem Personal. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nur nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber.
§ 4 Festpreis und Mehrkosten
- Der im Angebot genannte Festpreis ist verbindlich. Er gilt auch dann, wenn der tatsächliche Aufwand höher ausfällt als bei der Besichtigung angenommen.
- Mehrkosten kann der Auftragnehmer nur verlangen, wenn sie auf Umständen beruhen, die bei der Besichtigung nicht erkennbar waren oder vom Auftraggeber unzutreffend angegeben wurden, insbesondere:
- nach der Besichtigung zusätzlich eingebrachte Gegenstände,
- nicht erkennbare Gefahr- oder Sonderabfälle,
- nicht mitgeteilte Zugangsbeschränkungen oder erheblich abweichende Trage- und Zufahrtswege,
- eine behördlich erforderliche Halteverbotszone.
- Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber vor Entstehung solcher Mehrkosten unverzüglich informieren. Die Ausführung der Mehrleistung erfolgt erst nach Zustimmung des Auftraggebers.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Räume zum vereinbarten Termin zugänglich sind, und stellt, soweit erforderlich, Schlüssel bereit.
- Der Auftraggeber hat Gegenstände, die nicht entfernt werden sollen, vor Arbeitsbeginn deutlich zu kennzeichnen, zu entfernen oder in einem gesondert bezeichneten Bereich zusammenzustellen. Er hat dem Auftragnehmer zudem mitzuteilen, wenn mit Wertgegenständen, Dokumenten oder Gefahrstoffen zu rechnen ist.
- Der Auftraggeber informiert über bekannte Besonderheiten des Objekts, insbesondere über Schädlingsbefall, Schimmel, Asbest oder sonstige Gesundheitsgefahren.
- Für Reinigungsleistungen stellt der Auftraggeber Strom- und Wasseranschluss unentgeltlich zur Verfügung.
- Kommt der Auftraggeber diesen Pflichten nicht nach und entsteht dadurch Mehraufwand, kann der Auftragnehmer diesen nach Ankündigung berechnen.
§ 6 Eigentum und Verwertung
- Der Auftraggeber versichert, Eigentümer der zu räumenden Gegenstände oder zur Verfügung über sie berechtigt zu sein. Er stellt den Auftragnehmer insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
- Mit Beginn der Räumung überträgt der Auftraggeber das Eigentum an allen zu räumenden Gegenständen auf den Auftragnehmer, soweit sie nicht gemäß § 5 Abs. 2 ausgenommen wurden.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, verwertbare Gegenstände zu verwerten. Eine Anrechnung des Verwertungserlöses erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.
- Bargeld, Schmuck, Wertpapiere, Ausweise, Urkunden, persönliche Dokumente, Fotografien und Datenträger werden nicht verwertet. Solche Fundstücke werden gesondert gesichert und dem Auftraggeber übergeben.
§ 7 Termine
- Termine werden individuell vereinbart. Angegebene Ausführungszeiträume sind Circa-Angaben, sofern kein Termin ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurde.
- Bei höherer Gewalt, Krankheit, extremen Witterungsverhältnissen oder sonstigen vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Umständen verschiebt sich der Termin um die Dauer der Behinderung. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich und bietet einen Ersatztermin an.
- Sagt der Auftraggeber einen verbindlich vereinbarten Termin später als 48 Stunden vor Ausführungsbeginn ab, kann der Auftragnehmer bereits angefallene Aufwendungen, insbesondere Kosten für bestellte Container und Halteverbotszonen, in nachgewiesener Höhe berechnen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.
- Das gesetzliche Widerrufsrecht des Verbrauchers bleibt von Absatz 3 unberührt.
§ 8 Preise und Zahlung
- Alle Preise gegenüber Verbrauchern verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Preise gegenüber Unternehmern verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer.
- Bei Aufträgen bis 2.000,00 EUR wird keine Anzahlung erhoben; der gesamte Betrag ist erst nach Abnahme der Leistung fällig. Erst bei Aufträgen über 2.000,00 EUR kann der Auftragnehmer eine Anzahlung von 30 % des Auftragswerts bei Auftragserteilung verlangen.
- Der Restbetrag ist nach Abnahme der Leistung ohne Abzug fällig. Gegenüber Unternehmern gilt ein Zahlungsziel von 14 Tagen ab Rechnungsdatum.
- Die Zahlung erfolgt per Überweisung oder in bar. Der Auftraggeber erhält in jedem Fall eine ordnungsgemäße Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 9 Abnahme
- Nach Ausführung besichtigen die Parteien die Räume gemeinsam. Der Auftraggeber erklärt die Abnahme; auf Wunsch wird ein Übergabeprotokoll erstellt.
- Ist der Auftraggeber bei der Übergabe nicht anwesend, dokumentiert der Auftragnehmer den Zustand fotografisch und übermittelt die Aufnahmen. Die Abnahme gilt in diesem Fall als erfolgt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von sieben Tagen nach Zugang der Dokumentation Mängel anzeigt.
§ 10 Mängel
- Zeigt der Auftraggeber einen Mangel an, hat der Auftragnehmer das Recht und die Pflicht zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist.
- Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 11 Haftung
- Der Auftragnehmer unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden sowie Verlust fremder Schlüssel. Ein Versicherungsnachweis wird auf Wunsch vorgelegt.
- Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Für Gegenstände, die der Auftraggeber entgegen § 5 Abs. 2 nicht gekennzeichnet oder entfernt hat und die im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs entsorgt wurden, wird keine Haftung übernommen.
- Schäden sind unverzüglich, spätestens jedoch bei der Abnahme, anzuzeigen.
- Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 12 Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Durchführung des Vertragsverhältnisses und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Einzelheiten sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.
§ 13 Widerrufsrecht
Verbrauchern steht bei Verträgen, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurden, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten und das Muster-Widerrufsformular finden Sie in unserer Widerrufsbelehrung.
§ 14 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Vorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen wird.
- Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Hannover.
- Der Auftragnehmer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Fragen zu diesen Bedingungen?
Rufen Sie einfach an: 0151 2960 9383 oder schreiben Sie an info@reset0511.de. Wir erklären Ihnen jeden Punkt gern in verständlichen Worten.